Die im Schreiben genannte IP-Adresse stimmt nicht

Die im Schreiben genannte IP-Adresse stimmt nicht

Meine IP-Adresse stimmt nicht mit der in dem Schreiben angegebenen überein

IP-Adressen dienen ganz allgemein dazu, Geräte innerhalb eines Netzwerks klar identifizierbar zu machen und zwar anhand des sogenannten „Internet-Protokolls“, daher auch die Abkürzung. Laienhaft gesprochen funktioniert die IP-Adresse wie eine Telefonnummer, mit der ein bestimmtes Gerät erreicht werden kann. Zu einer Telefonnummer, die natürlich unveränderlich sein muss, damit sie funktioniert, gibt es aber erhebliche Unterschiede. Da IP-Adressen Netzwerk-bezogen sind, können sich von Netzwerk zu Netzwerk die Adressen auch wiederholen, anders als etwa Telefonnummern.

Ein häufiger Grund für Verwirrung ist unserer Erfahrung nach die Verwechslung von interner und externer IP-Adresse. In einem heute typischerweise anzutreffenden Heimnetzwerk befindet sich am Internetanschluss der Wohnung nicht mehr direkt der PC, sondern es ist zumeist ein Router (zum Beispiel eine Fritzbox) zwischengeschaltet. Der Router vergibt zur Kommunikation mit den an ihn angeschlossenen Endgeräten (etwa PCs oder Handys) IP-Adressen für das Heimnetzwerk. Diese beginnen für gewöhnlich mit den Ziffern 192.168.0.xx, wobei xx für eine fortlaufende Zahl steht. Diese interne IP-Adresse darf nicht mit der externen IP-Adresse verwechselt werden, die Ihnen vom Internetanschlussanbieter zugewiesen wird, um Ihren Anschluss im Internet erkennbar zu machen.

Statische IP-Adresse und dynamische IP-Adresse

Während die IP-Adressen im Heimnetzwerk häufig einmal bei der Installation festgelegt werden und sich danach nicht mehr ändern (feste IP-Adresse), ändert sich die externe IP-Adresse, die Sie von Ihrem Internetanschlussanbieter zugeteilt bekommen, in regelmäßigen Abständen. Daher spricht man auch von einer dynamischen IP-Adresse. in aller Regel erfolgt nämlich von Seiten Ihres Providers alle 24 Stunden eine Zwangstrennung und damit Neuvergabe der IP-Adresse.

Nur diese dynamische IP-Adresse war Gegenstand der Drittauskunft gem. § 101 Abs. 9 UrhG, wonach Ihre persönlichen Daten herausgegeben wurden und auf die sich der (möglicherweise) beigefügte Gerichtsbeschluss bezieht und auf welchen allein sich die Abmahnung stützt. Wenn Sie jetzt also bei Erhalt der Abmahnung ihre aktuelle (externe) IP-Adresse mit der im Schreiben der Abmahnkanzlei angegebenen vergleichen, ist zu erwarten, dass diese unterschiedlich sind. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die in der Abmahnung genannte IP-Adresse zum damaligen Zeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugewiesen war.

 

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