Modifizierte Unterlassungserklärung, reicht das nicht aus?

Modifizierte Unterlassungserklärung, reicht das nicht aus?

Reicht es nicht aus, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und ansonsten nichts zu zahlen?

Gelegentlich ist in Internetforen der mehr oder weniger gut gemeinte Rat zu lesen, nach dem Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung nur eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und ansonsten nichts zu unternehmen – damit sei die Sache im Wesentlichen erledigt, so die Behauptung.

 Wir raten von diesem Vorgehen dringend ab, denn so einfach, wie häufig dargestellt, ist es in der Realität dann leider nicht. Mit der „modifizierten Unterlassungserklärung“ wird nur die Wiederholungsgefahr ausgeräumt, die vom Gesetz für einen Unterlassungsanspruch – und damit die angedrohte einstweilige Verfügung – vorausgesetzt wird. Damit fällt nur die angedrohte einstweilige Verfügung weg, der sie sich ansonsten ausgesetzt sehen könnten.

 Sowohl die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für den Auskunftsanspruch beim Landgericht, in dessen Bezirk ihr Provider seine Niederlassung hat (vgl. § 101 Abs. 9 UrhG), als auch die Kosten für die Abmahnung bleiben bestehen, und können von der Gegenseite weiter gefordert werden.

 Darüber hinaus kann der Rechteinhaber Schadenersatzforderungen (sog. Lizenzschaden) geltend machen, da der Tauschbörsennutzer das Werk nicht wie gewöhnlich gekauft hat und auch so einen Gewinn einnehmen konnte. – Sie sollten also keineswegs annehmen, dass der Rechteinhaber sich mit der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung zufrieden gibt und die Sache danach fallen lässt.

 Geben Sie selber eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, haben Sie auch noch ein weiteres nicht zu unterschätzen Risiko: die Gegenseite sieht nun, dass Sie nicht anwaltlich vertreten sind, was wiederum zu der Annahme verleiten kann, Sie gäben ein leichtes Ziel ab.

 Es darf auch nicht vergessen werden, dass eine Unterlassungserklärung auf der einen Seite strafbewehrt ist und auf der anderen Seite ein Leben lang bindet. Wenn Sie jetzt hier an dieser Stelle einen Fehler einbauen, weil sie etwa eine Vorlage aus dem Internet heruntergeladen haben, welche möglicherweise fehlerhaft oder einfach nur veraltet ist, dann haben Sie ein ganz erhebliches Haftungsrisiko, welchem Sie sich unnötig ausliefern.

 

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