Sasse und Partner mahnen ab – Still Alice-Mein Leben ohne Gestern

Die Sprachwissenschaftlerin Dr. Alice Howland (Julianne Moore) denkt sich erst nicht dabei als sie bei einem Vortrag vor Studenten den roten Faden und beim Joggen die Orientierung verliert. Als sich diese Vorfälle jedoch häufen wird Sie misstrauisch. Die erst 50- Jährige versucht anfänglich ihr Leiden an einer seltenen Form von frühem Alzheimer zu verheimlichen, als sie dann jedoch anfängt auch Menschen zu verwechseln informiert sie ihre Familie über ihre Krankheit.

Nicht nur ihr Ehemann sondern auch ihre drei bereits erwachsenen Kinder sind geschockt als sie von ihrem Leiden erfahren, welches auch noch vererbbar ist. Das bisher doch sehr harmonische Familienleben wird nunmehr auf eine harte Probe gestellt.

An diesem Drama seien Rechtsverletzungen durch illegales Filesharing begangen worden, worauf hin sich die Rechteinhaber an die Rechtsanwälte Sasse und Partner wendeten um diese zu Verfolgen. So erreichten nunmehr Anschlussinhaber urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Sasse und Partner.

In dieser werden die betroffenen Anschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Es ist keine Lösung den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst die Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der Forderung.

Deshalb raten wir Ihnen vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob in Ihrem persönlichen Fall eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht kommt. Sofern Sie (nur) als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Andereseits ist es häufig notwendig eine Unterlassungserklärung abzugeben um ein einstweiliges Verfügungsverfahren, welches mit weiteren Kosten verbunden ist, abzuwenden oder gar die Gefahr vor Folgeabmahnungen zu beseitigen. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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