Abmahnung durch Waldorf Frommer – „The Flash“

Durch Waldorf Frommer werden derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanischen Science-Fiction-Action- Fernsehserie ausgesprochen.

Die Serie basiert auf der Comicfigur The Flash. Barry Allen (Grant Gustin) kam als Pflegekind in die Familie von Detective Joe West nachdem sein Vater wegen des Mordes an seiner Mutter verhaftet wurde. Der Aussage des damals 11-jährigen Barry`s eine übernatürliche Erscheinung habe seine Mutter getötet wurde kein Glaube geschenkt.

14 – Jahre später fällt der nunmehr als Forensiker bei der Polizei arbeitende Barry durch ein Unfall in der STAR Labs in ein Koma und erwacht nach 9 Monaten mit Superkräften mit denen er versucht als Superheld andere Menschen zu fangen, die bei der Explosion ebenfalls verschiedene Fähigkeiten bekamen (Metawesen).

Um Folgen dieser Serie geht es nun auch in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. Aufgrund von Urheberrechtsverletzungen hat sich die Mandantschaft an die Kanzlei Waldorf Frommer gewandt um durch diese Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, welche aufgrund von illegalem Filesharing dieser entstanden seien.

Die betroffenen Anschlussinhaber werden daher aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 519,00 Euro zu zahlen, dieser Betrag beinhaltet sowohl einen Schadensersatz als auch den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten. Mit Blick auf den Unterlassungsanspruch wird weiterhin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Vorab sollten Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer unbedingt Ruhe bewahren. Vermeiden Sie voreilige Handlungen und kommen Sie nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung den Forderungen nach. Auch von einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist dringend abzuraten.

Dennoch sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen. Diese lediglich zu ignorieren führt grundsätzlich nur zu der Einleitung eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahren. Suchen Sie stattdessen einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der dann ihre Abmahnung und die darin erhaltenen Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann.

Insbesondere wird dieser das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian nachkommen.

Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichne, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilige Klauseln enthält.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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