Daniel Sebastian mahnt „German Top 100 Single Charts“ ab

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet Abmahnungen im Namen ihrer Mandantschaft wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Samplers „German Top 100 Single Charts“.

Unter anderem befinden sich folgende Musiktitel:

  1. Felix Jaehn feat. Jasmine Thompson – Ain`t Nobody (Loves Me Better)
  2. Jason Derulo – Want To Want Me
  3. Sarah Conner – Wie schön du bist
  4. Kygo feat. Parson James – Stole The Show
  5. Major Lazer & DJ Snake feat. MO – Lean On
  6. Robin Schulz feat. Ilsey – Headlights
  7. Lost Frequencies – Are You With Me
  8. Madcon feat. Rayen Dalton – Don`t Worry
  9. David Guetta feat. Nicki Minaj & Afrojack – Hey Mama
  10. Wiz Khalifa feat. Charlie Puth – See You Again

Zentrale Forderungen der Abmahnung – wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich – ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 1500,00 Euro.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Der geforderte Abgeltungsbetrag beinhaltet zum einen einen Schadensersatz und zum anderen edie Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Hinsichtlich des Schadensersatz ist jedoch zu beachten, dass dieser nur gegenüber dem Täter der Rechtsverletzung begründet wird.

Zwar besteht vorab die Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung auch Täter sind. Jedoch kann diese widerlegt werden, wenn beweissicher dargelegt werden kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Auch wenn dann weiterhin eine Störerhaftung in Betracht kommt, ist dieser gerade nicht schadensersatzpflichtig und die Zahlungsaufforderung kann anteilig zurückgewiesen werden.

Suchen Sie vor übereilten Zahlungen einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der dann Ihren Einzelfall rechtlich auch bezüglich des Haftungsumfanges überprüfen kann.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Meist ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ist insbesondere dann ratsam, wenn Sie mehr als nur die abgemahnte Datei im Internet getauscht haben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings einen Samplers wie hier der German Top 100 Single Charts betrifft.

Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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