FAREDS mahnt Rechtsverletzungen an dem Musiktitel „Oliver Heldens – Gecko“

Im Auftrag der Spinnin`Records BV versendet die Kanzlei FAREDS urheberrechtliche Abmahnung wegen Rechtsverletzungen an dem Musiktitel „Oliver Heldens – Gecko“.

Die Adressaten der Abmahnungen sind Anschlussinhaber über deren Anschluss der Musiktitel „Oliver Heldens – Gecko“ über ein Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern selbiger unerlaubt zum Download angeboten worden sei. Dieses anbieten an eine unbegrenzte Personenkreis stellt ein öffentliches Zugänglich machen dar. Dies ist jedoch dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber vorenthalten und daher sofern es ohne dessen Einwilligung geschieht eine Rechtsverletzung.

Die Hamburger Kanzlei FAREDS fordert die betroffenen Anschlussinhaber im Namen der Spinnin`Records BV auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 389,50 Euro zu zahlen, der sowohl den vermeintlichen Schadensersatz als auch den Anspruch auf den Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten beinhaltet.

 

Sollte der Zahlungsaufforderung nachgekommen werde

Bei dem Erhalt eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Spinnin `Records BV wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Oliver Heldens – Gecko“ sollte unbedingt Ruhe bewahrt werden. Eine voreilige nicht überprüfte Zahlung des geforderten Betrages kann für den Abgemahnten nachteilig sein. Gegebenenfalls ist die Forderung der Spinnin`Records BV überhöht oder sogar völlig zurückzuweisen. Das kann insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Haftungsvarianten gegeben sein.

Grundsätzlich kann der Anschlussinhaber als Täter oder sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Kann dargelegt werden, dass eine ernsthafte Möglichkeit, besteht, das ein Dritter (Besucher/Mitbewohner/Lebenspartner/Kinder) die Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Oliver Heldens – Gecko“ veranlasst hat, kann die vorab bestehende widerlegbare Vermutung der Täterhaftung des Anschlussinhabers erfolgreich widerlegt werden. Zwar besteht dann noch die Möglichkeit der Störerhaftung, ein Störer ist jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig und die Zahlungsaufforderung kann zumindest anteilig zurückgewiesen werden.

Welcher Haftungsmaßstab vorliegt ist regelmäßig an Hand des Einzelfalles zu beurteilen. Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Spinnin`Records BV wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Oliver Heldens – Gecko“ erhalten ist es daher ratsam vorab und innerhalb der Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

Auch wenn die Zahlungsaufforderung gegebenenfalls (anteilig) zurückgewiesen werden kann sollte der geltend gemachte vermeintliche Unterlassungsanspruch nicht missachtet werden. Insbesondere da die Folgen bei Fehlern bezüglich einer abgegebenen Erklärung weitaus verheerender sind. Eine abgegebene Erklärung bindet regelmäßig den Erklärenden 30 Jahre an deren Inhalt. Von dem meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärungsvorschlag sollte daher abstand genommen werden. Unter Umständen enthält dieser eine Anerkennung der gesamten Forderungen in vollumfänglicher Höhe. Auch wird meist eine Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung von der abmahnenden Partei festgelegt, die unter Umständen zu hoch ist.

In der Regel kann aber die Abgabe einer Unterlassungserklärung von Vorteil sein. Die beigefügt Erklärung sollte jedoch vorab von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisiert Rechtsanwalt aufzusuchen der diese auf nachteilige Klauseln untersuchen und zu Ihren Gunsten abändern kann.

Zu beachten ist auch, dass wenn Sie als Anschlussinhaber ihren ihnen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen sind – also ihren Anschluss ausreichend gesichert und auf die Illegalität des Filesharings hingewiesen bzw. verboten haben, so kann auch eine Störerhaftung ausgeschlossen werden. Dann ist jedoch auch kein Unterlassungsanspruch gegen diesen entstanden und die Forderung eine Unterlassungserklärung abzugeben kann ebenfalls zurückgewiesen werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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