Waldorf Frommer mahnt ab – „Der Richter – Recht oder Ehre“

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH mahnen die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Der Richter – Recht oder Ehre“ ab.

Mittels einer Online-Tauschbörse soll der Betroffene das US-amerikanische Filmdrama anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Bei solchen Tauschbörsen ist insbesondere zu bedenken, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eignen Rechner befinden, erlaubt wird. So wurde auch das betroffene Filmwerk widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die sofortige und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes, die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815,00 Euro, sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung?

Aus Angst kommen viele der Abgemahnten den Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer nach und wehren sich nicht gegen die Vorwürfe. Häufig stehen die Verteidigungschancen jedoch sehr gut.

Wenn Sie sich sicher sind, dass weder Sie, noch ein Dritter, welcher Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Rechtsverletzung begangen haben, kann es sein, dass ein Fehler bei der Ermittlung Ihrer IP-Adresse unterlaufen ist. Vor Gericht muss der Rechteinhaber beweisen, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Aber auch, wenn nicht Sie, sondern eine andere Person (Kind, Mitbewohner, Partner) die Urheberrechtsverletzung begangen hat, lohnt sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung. Sodann kommt eine Haftungsbeschränkung in Betracht. Sie haften nur noch als sogenannter Störer. Dieser muss keinen Schadensersatz leisten. In bestimmten Konstellationen können Sie sich sogar ganz von der Haftung befreien. Jüngst entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht mehr als Störer auf Unterlassung haftet, sofern volljährige Familienmitglieder den Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH wegen der unerlaubten Verwertung des Films „Der Richter – Recht oder Ehre“ erhalten haben, dann sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486. In einem ersten Telefonat können Sie uns nicht nur Ihren Fall schildern, sondern bekommen sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung des Falles.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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