„ I Origins – Im Auge des Ursprungs“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zur Zeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße an dem US-amerikanischen Science-Fiction-Drama „I Origins – Im Auge des Ursprungs“ ab.

Die Abgemahnten sollen das Filmwerk in einem peer-to-peer-Netzwerk (kurz: p2p), wie beispielsweise Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey, heruntergeladen haben. Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro. Der Pauschalbetrag umfasst die Schadensersatzkosten und die Rechtsanwaltsgebühren.

Wie gehe ich am besten gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Einerseits sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren, andererseits sollten Sie auch keine vorschnellen Handlungen vornehmen, wie zum Beispiel die übereilte Zahlung des geforderten Betrags oder die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung. Das Ignorieren des Abmahnschreibens kann dazu führen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit weiteren Kosten verbunden ist. Durch voreilige Handlungen hingegen, können Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Wir raten Ihnen daher dazu, einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und die Haftungsfrage klären. Diese ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls.

Der Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch bezieht sich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung. In dieser verpflichten Sie sich in der Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen zu begehen. Sofern die Abgabe der Unterlassungserklärung wirklich geschuldet ist, ist die Abänderung des beigefügten Musters der Erklärung von der gegnerischen Partei erforderlich. Dabei sollten Sie die Hilfe von einem fachkundigen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Dieser weiß, welche gesetzlichen Anforderungen die Erklärung erfüllen muss und kann sie auf Ihren persönlichen Fall abstimmen, denn nur eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung tragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der illegalen Verwertung des Films „I Origins – Im Auge des Ursprungs“ erhalten haben, geraten Sie nicht in Panik. Kontaktieren Sie stattdessen unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de. Wir verfolgen seit Jahren erfolgreich die Interessen unserer Mandantschaft und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können. Unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung erhalten Sie, wenn Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 anrufen oder das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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