Abmahnung aus München für „Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Rechteinhaberin Tele München urheberrechtliche Abmahnung wegen Rechtsverletzungen an dem Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wendet sich mit ihrem Schreiben an Anschlussinhaber, die den Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ über ihren Internetanschluss in einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download bereitgestellt haben sollen. Aufgrund dessen seien der Rechteinhaberin Tele München Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden.

Im Namen der Rechteinhaberin Tele München fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Adressaten des Abmahnschreibens auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, durch die der Abgemahnte versichert zukünftig Urheberrechtsverletzungen an dem Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ zu unterlassen. Weiterhin wird de Abgemahnten angeboten gegen Abgabe einer Unterlassungserklärung (ein Erklärungsmuster ist der Abmahnung meist vorformuliert beigefügt) und Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

Gehe der abgemahnte Anschlussinhaber den Forderungen innerhalb einer festgesetzten Frist ein, so sehe die Rechteinhaberin Tele München die Angelegenheit als erledigt an.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Auch wenn sich das Angebot für die meisten Abgemahnten verlockend anhört, insbesondere um die Angelegenheiten schnellst möglich aus der Welt zu schaffen, sollte der Abgemahnte dieses Angebot nicht ohne weiteres annehmen.

Im Falle des Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ sollte in erster Linie Ruhe bewahrt werden und nicht unüberlegt den Forderungen der Rechteinhaberin Tele Münchner nachgekommen werden.

Zwar schalten die Rechteinhaber regelmäßig Ermittlungsunternehmen ein, um die begangene Urheberrechtsverletzung über die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Abgemahnten zuzuordnen. Jedoch heißt das noch nicht, das auch der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung an dem Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ auch begangen hat. Nur derjenige, der aber die Urheberrechtsverletzung eigenständig veranlasst hat als Täter für Rechtsverletzung ist jedoch Schadensersatzpflichtig. Besteht die Möglichkeit eine Täterschaft des Anschlussinhabers ausgeräumt werden, so kann der Schadensersatzanspruch nicht gegen den Anschlussinhaber weiterverfolgt werden. Und die Zahlungsaufforderung kann gegebenenfalls zumindest anteilig zurückgewiesen werden. Haben Sie als wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ abgemahnter Anschlussinhaber nun aber bereits die Zahlung des durch die Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Betrages gezahlt haben ist es regelmäßig nicht mehr möglich nachträglich über die Höhe des Betrages zu verhandeln.

Eine ähnliche Folge wird ausgelöst durch die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, da diese regelmäßig ein Anerkenntnis der gesamten Forderungen der abmahnenden Partei enthält.

Da aber durch das Ermittlungsunternehmen und die erfolgte Zuordnung der IP-Adresse welche den Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ durch einen unerlaubten Upload anderen zum Download angeboten hat zu dem Anschluss des Abgemahnten, steht in der Regel fest, dass über ihren Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Nicht empfehlenswert ist es daher die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Rechteinhaberin Tele München wegen einer Rechtsverletzung an dem Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ einfach zu ignorieren. Dadurch werden gegen Sie nur weitere rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden, wie ein mit weiteren Kosten verbundenes einstweiliges Verfügungsverfahren.

Wir raten ihnen, im Falle, dass auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ wurden, dringend davon ab ohne vorherige rechtliche Begutachtung den Forderungen nachzukommen. Suchen Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisiert Rechtsanwalt auf. Dieser kann die Abmahnung wegen einer Rechtsverletzung an dem Film Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ an Hand ihres Einzelfalles auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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