Abmahnung wegen „Awe Inspiring Orgy“ durch die Kanzlei FAREDS

Die Kanzlei FAERDS mahnt im Auftrag der Malibu Media LLC Rechtsverletzungen ande m Erotikfilm „Awe Inspiring Orgy“ ab.

So erreichten nun betroffene Anschlussinhaber Abmahnungen der Kanzlei Fareds, in denen ihnen zur Last gelegt wird den Erotikfilm „Awe Inspiring Orgy“ widerrechtlich auf eine Online-Tauschbörse über den eigenen Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben und damit den Film „Awe Inspiring Orgy“ unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar. Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 735,00 Euro, der sich aus angefallenen Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz zusammensetzt, wird den abgemahnten Anschlussinhabern angeboten die Angelegenheiten ohne weiter Schritte gegen diese aus der Welt zu schaffen.

Oftmals gerade bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing bezüglich von Erotikfilmen –wie „Awe Inspiring Orgy“– ist die Versuchung der Abgemahnten groß, die Angelegenheit schnellst möglich und ohne weiter Aufsehen aus der Welt zu schaffen.

Von einem vorschnellen und unüberlegten Nachkommen der Aufforderungen ausgesprochen durch die Kanzlei FAREDS ist regelmäßig abzuraten. Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Awe Inspiring Orgy“ erhalten, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen berücksichtigen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist wahren!

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt und zwar innerhalb der Frist auf. Dieser kann Sie gegebenenfalls auf bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Auch kann es vorteilhaft sein die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abändern zu lassen, so dass möglicherweise bestehende nachteilige Klauseln ausgeräumt werden können.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.