„Rock of Ages“ – Abmahnung durch Münchner Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit gegen urheberrechtliche Verstöße an dem Film „Rock of Ages“ vor.

Dem Abgemahnten wird vorgehalten, dass er den US-amerikanischen Musicalfilm „Rock of Ages“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat. So wurde der Film öffentlich zugänglich gemacht, was aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten ist und deshalb widerrechtlich erfolgte.

Aufgrund der erfolgten Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen zu der Löschung des abgemahnten Werkes, der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags auf. Der Pauschalbetrag beläuft sich auf eine Summe von 1.106,00 Euro.

Ruhe bewahren!

Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Stattdessen raten wir Ihnen dazu Ruhe zu bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann die Abmahnung, sowie die vorformulierte Unterlassungserklärung überprüfen. Die Erklärung sollte insoweit abgeändert werden, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert ist.

Bezüglich der unterschiedlichen Haftungsvarianten verbietet sich grundsätzlich jede generelle Ausführung, da nur an Hand der rechtlichen Überprüfung des Einzelfalles die einschlägige Haftung festgestellt werden kann.

Sie sollten es unterlassen mit der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen; auch nicht telefonisch. Einerseits kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden, sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen, andererseits ist es möglich, dass probiert wird Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnungen gibt bzw. diese nicht erfolgreich sein werden.

Abmahnhelfer.de bietet kostenloses Erstgespräch!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Rock of Ages“ erhalten haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs an. In diesem können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung. Das Team von Abmahnhelfer.de berät und vertritt seit Jahren erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Anschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Unsere Telefonnummer lautet: 030 965 359 486.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.