„Nightcrawler“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft den US-amerikanischen Krimi-Thriller „Nightcrawler“ aus dem Jahr 2014 ab.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Waldorf Frommer die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Films, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Warum wurde ich abgemahnt?

Der/ Die Rechteinhaber/in, vorliegend die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, künftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren, zusammengefasst zu einem pauschalen Abgeltungsbetrag, geltend gemacht.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG vorbehalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Übereilte Handlungen sind genauso zu unterlassen, wie das Ignorieren der Abmahnung. Stattdessen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser kann für Sie die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte auf die nötigsten Angaben reduziert werden.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wegen der illegalen Verwertung des Films „Nightcrawler“ abgemahnt wurden. In einem kostenlosen Erstgespräch werden wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung des Falles geben. Sie können uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 erreichen oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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