Jugendschutz im Versandhandel
E-Zigaretten und erfasste Behältnisse dürfen Minderjährigen nicht angeboten oder abgegeben werden. Im Onlinehandel muss das Gesamtsystem zuverlässig verhindern, dass an Minderjährige versandt oder abgegeben wird. Welche Prüfmaßnahmen dafür erforderlich sind, hängt vom konkreten Vertriebs- und Übergabemodell ab.
Werbung ist besonders streng reguliert
Werbliche Inhalte im Internet, in sozialen Medien, Printmedien, Außenwerbung und Sponsoring können tabakerzeugnisrechtlich verboten sein. Abzugrenzen ist die sachliche Darstellung eines konkreten Verkaufsangebots von zusätzlicher Absatzwerbung.
Produkt, Verpackung und Hinweise
Zu prüfen sind unter anderem Beipackzettel, Warnhinweise, Inhalts- und Nikotinangaben, Füllmengen, Kindersicherheit, Manipulationsschutz sowie Auslauf- und Bruchsicherheit. Nicht jeder formale Fehler ist automatisch spürbar, die Gesamtwirkung entscheidet.