Sammelvorgehen gegen Abmahnung von HWK wegen Facebook-Impressums

Kürzlich berichteten wir an dieser Stelle über Abmahnungen, die Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert im Auftrag der Binary Services GmbH gegen eine Vielzahl von Unternehmen wegen eines fehlenden Impressums auf der gewerblichen Facebook-Seite aussprach. Das genaue Ausmaß der Aktion ist uns nicht bekannt, allerdings liegen uns mittlerweile über 60 wortgleiche Abmahnungen vor.

Wir gehen davon aus, dass die Abmahnung unberechtigt erfolgte, da sie nach § 8 Abs. 4 UWG als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist. Trotzdem mussten viele Betroffenen Rechtsanwaltskosten für die eigene Verteidigung aufwenden. Andere haben im ersten Schreck auch Zahlungen an die abmahnende Kanzlei geleistet.

Bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen besteht sowohl gegen den Anwalt, als auch gegen das abmahnende Unternehmen ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die das abgemahnte Unternehmen für die Verteidigung aufwenden musste. Sind Zahlungen an den abmahnenden Anwalt geleistet worden, können diese zurückgefordert werden. Da es sich hierbei jedoch um vergleichsweise kleine Beträge handelt, ist die Geltendmachung in der Regel unwirtschaftlich.

Günstiger ist es, die Ansprüche zu bündeln und gemeinsam gegen die Abmahner vorzugehen. Einer unserer Mandanten, Herr Armin Brunner, hat sich bereit erklärt, in seinem Namen auch die Ansprüche anderer Opfer einzufordern. Hierfür ist es erforderlich, dass möglichst viele Geschädigte Ihre Ansprüche zur Einziehung an Herrn Brunner abtreten. Hierdurch können sowohl der Aufwand, als auch die Gefahr der Insolvenz der Abmahner für den Einzelnen gering gehalten werden.

Wenn Sie sich beteiligen möchten, treten Sie bitte auch Ihre Forderungen gegen Rechtsanwalt Kallert und die Binary Service GmbH an Herrn Brunner ab. Wir haben hierfür ein Formular vorbereitet. Bitte tragen Sie ein, wie viel Sie an Ihren eigenen Anwalt gezahlt haben. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, nur den Netto-Betrag erstatten bekommen können. Wenn Sie Zahlungen an Rechtsanwalt Kallert geleistet haben, tragen Sie diesen Betrag bitte ebenfalls ein. Außerdem bitten wir Sie bereits jetzt um die Angabe einer Bankverbindung, auf die wir nach Abschluss des Verfahrens den eingezogenen Betrag überweisen können.

Bitte beachten Sie, dass wir den Abtretungsvertrag im Original benötigen. Bitte reichen Sie zusätzlich eine Kopie der Abmahnung und der Rechnung Ihres Anwalts mit ein. Diese Unterlagen genügen auch per E-Mail oder Fax.

 

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