IPPC LAW-Abmahnung: B1 Recordings GmbH mahnt wegen „Pedro”-Song auf TikTok und Instagram ab

Seit Anfang 2026 verschickt die Berliner Kanzlei IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian) massenhaft Abmahnungen im Auftrag der B1 Recordings GmbH. Der Vorwurf: Nutzer sollen den Song „Pedro” von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – besser bekannt als das „Waschbär-Meme” – ohne Erlaubnis in ihren TikTok- oder Instagram-Videos verwendet haben.

Wer in den letzten Wochen Post von IPPC LAW bekommen hat, sollte das Schreiben ernst nehmen – aber auf keinen Fall vorschnell zahlen. In diesem Beitrag erklären wir, was hinter den Abmahnungen steckt, was von Ihnen verlangt wird und wie Sie sich richtig verhalten.

Was ist passiert?

Der Song „Pedro” ging 2024 als sogenanntes „Racoon Meme” viral. Millionen Nutzer weltweit verwendeten den Song in kurzen Videos auf TikTok und Instagram – oft ohne zu wissen, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik in eigenen Videos nicht automatisch erlaubt ist.

Die B1 Recordings GmbH hält nach eigenen Angaben die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Aufnahme. Sie hat die Kanzlei IPPC LAW beauftragt, gegen die unerlaubte Nutzung vorzugehen. Das Landgericht Berlin hat bereits im September 2025 im Wege einer einstweiligen Verfügung bestätigt, dass die Nutzung des Songs ohne Lizenz eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Was fordert IPPC LAW in der Abmahnung?

Die aktuellen Abmahnungen enthalten in der Regel folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – das heißt, Sie sollen sich verpflichten, den Song nicht mehr zu verwenden, und bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe zahlen.
  • Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten – die geforderten Beträge variieren, bewegen sich aber häufig im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich.
  • Einhaltung einer knappen Frist – teilweise werden nur wenige Tage zur Reaktion eingeräumt.

Darf man Musik aus TikTok einfach in eigenen Videos verwenden?

Viele Nutzer gehen davon aus, dass Musik, die auf TikTok oder Instagram „verfügbar” ist, auch frei genutzt werden darf. Das ist ein Irrtum. Die Plattformen schließen zwar Lizenzverträge mit Musiklabels ab – diese Lizenzen gelten aber nur für die Nutzung innerhalb der Plattform unter bestimmten Bedingungen. Wer ein Video herunterlädt und woanders hochlädt oder die Musik in einem kommerziellen Kontext verwendet, kann trotzdem gegen Urheberrechte verstoßen.

Außerdem decken die Plattformlizenzen nicht immer alle Rechteinhaber ab. Im Fall von „Pedro” macht die B1 Recordings GmbH geltend, dass ihre Rechte nicht durch die Plattformlizenzen abgedeckt seien.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine IPPC LAW-Abmahnung erhalten haben?

1. Ruhe bewahren. Eine Abmahnung ist kein Urteil. Sie haben Handlungsspielraum – aber nur, wenn Sie die Fristen einhalten.

2. Nichts unterschreiben, nichts zahlen. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung ist in der Regel zu weit gefasst. Wer sie unterschreibt, bindet sich unter Umständen an überhöhte Vertragsstrafen.

3. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Jede unbedachte Äußerung – auch am Telefon – kann gegen Sie verwendet werden.

4. Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Forderungen angemessen sind und ob gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.

Sind alle Abmahnungen von IPPC LAW berechtigt?

Nicht unbedingt. In vielen Fällen lässt sich die Berechtigung der Abmahnung angreifen – etwa wenn unklar ist, ob die B1 Recordings GmbH tatsächlich alle relevanten Rechte hält, wenn die abgemahnte Nutzung möglicherweise durch die Plattformlizenz gedeckt war oder wenn die Forderungshöhe unverhältnismäßig erscheint. Jeder Fall ist anders und verdient eine individuelle Prüfung.

Kostenlose Erstberatung bei der Kanzlei VON RUEDEN

Sie haben eine Abmahnung von IPPC LAW für die B1 Recordings GmbH wegen des „Pedro”-Songs erhalten? Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir prüfen Ihre Abmahnung und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben – ob Abwehr, Verhandlung oder modifizierte Unterlassungserklärung.

Rufen Sie uns an unter 030 / 200 590 77 77 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

 

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