Die Hamburger Kanzlei RKA Rechtsanwälte (Reichelt Klute Aßmann) gehört zu den aktivsten Abmahnkanzleien in Deutschland. Seit 2025 verschickt sie im Auftrag der PLAION GmbH (ehemals Koch Media) massenhaft Abmahnungen wegen des illegalen Downloads von Computerspielen über BitTorrent-Netzwerke. Besonders häufig betroffen: die Spiele „Dead Island 2″, „Kingdom Come: Deliverance II”, „Saints Row” und „Stalker 2″.
Die Forderungen sind deutlich höher als bei anderen Abmahnkanzleien – nicht selten werden über 2.000 Euro verlangt. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte schnell handeln, aber nichts überstürzen.
Was ist PLAION?
Die PLAION GmbH mit Sitz in München ist einer der größten Spielepublisher und -distributoren in Europa. Zum Portfolio gehören bekannte Marken wie Deep Silver, Warhorse Studios und viele weitere. PLAION vertreibt Blockbuster-Titel für PC und Konsole und geht konsequent gegen die illegale Verbreitung seiner Spiele vor.
Welche Spiele werden abgemahnt?
Die aktuellen Abmahnungen von RKA Rechtsanwälte betreffen vor allem diese Titel:
- Dead Island 2 – der langerwartete Zombie-Shooter, der 2023 erschien und sich millionenfach verkaufte.
- Kingdom Come: Deliverance II – die Fortsetzung des beliebten mittelalterlichen Rollenspiels.
- Saints Row – das Open-World-Actionspiel in der Neuauflage.
- Payday 3 – der kooperative Heist-Shooter.
- Stalker 2: Heart of Chornobyl – das Open-World-Survival-Spiel.
Die Liste kann sich jederzeit erweitern. Wer ein Spiel von PLAION über eine Tauschbörse heruntergeladen hat, muss damit rechnen, Post von RKA zu bekommen.
Was fordern RKA Rechtsanwälte?
Die Abmahnungen von RKA sind für ihre hohen Forderungen bekannt. Typischerweise verlangen sie:
- Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit empfindlichen Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung.
- Einen pauschalen Vergleichsbetrag von 2.200 Euro – damit sollen Schadensersatz und Anwaltskosten abgegolten werden.
- Einhaltung einer Frist von üblicherweise zwei bis drei Wochen.
Wird die Frist versäumt, drohen gerichtliche Schritte, die die Kosten noch einmal erheblich steigern können.
Warum sind die Forderungen so hoch?
Die Höhe der Forderungen hängt unter anderem vom Streitwert ab. Bei aktuellen Blockbuster-Spielen mit hohem Verkaufspreis setzen die Rechteinhaber einen entsprechend hohen Lizenzschaden an. Ob diese Berechnung im Einzelfall gerechtfertigt ist, kann und sollte ein Anwalt prüfen. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen deutlich reduzieren.
Wie sollten Sie reagieren?
1. Frist notieren und einhalten. Das Wichtigste zuerst: Notieren Sie sich das Fristende und stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig reagieren. Ein Fristversäumnis kann teuer werden.
2. Die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Die von RKA beigefügte Erklärung enthält in der Regel Formulierungen, die für Sie nachteilig sind – insbesondere bei den Vertragsstrafen. Ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die Sie nicht über Gebühr belastet.
3. Die 2.200 Euro nicht einfach überweisen. Auch wenn die Summe zunächst einschüchternd wirkt: In vielen Fällen ist die Forderung verhandelbar. Wer ohne anwaltliche Prüfung zahlt, zahlt unter Umständen zu viel.
4. Prüfen Sie, wer den Download tatsächlich durchgeführt hat. Als Anschlussinhaber haften Sie nicht automatisch für die Handlungen anderer Personen in Ihrem Haushalt. Die sogenannte sekundäre Darlegungslast verlangt von Ihnen zwar, mögliche Täter zu benennen – aber bei richtiger Darlegung können Sie sich von der Haftung befreien.
5. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Weder per Telefon noch per E-Mail. Lassen Sie einen Anwalt für Sie kommunizieren.
Verjährung: Wie lange können Ansprüche geltend gemacht werden?
Der Unterlassungsanspruch und der Erstattungsanspruch für Anwaltskosten verjähren nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Rechtsverletzung stattfand. Der Schadensersatzanspruch verjährt erst nach zehn Jahren. Deshalb ist es wichtig, auch ältere Abmahnungen nicht einfach auszusitzen, sondern rechtlich prüfen zu lassen.
Kostenlose Erstberatung bei der Kanzlei VON RUEDEN
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Rufen Sie uns an unter 030 / 200 590 77 77 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind bundesweit für Sie da.







