Abmahnung durch Sasse & Partner iAv. Splendid Film GmbH – “The Iceman”

Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt derzeit im Auftrag der Splendid Film GmbH wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen Anschlussinhaber ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner?

Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt Anschlussinhaber ab, die mutmaßlich den Film “The Iceman” über ihren Internetanschluss auf einer Filesharingbörse anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt habe. Aufgrund dieses Anbietens hätten die Betroffenen die Rechte der Rechteinhaberin Splendid Film GmbH verletzt und werden daher von der Kanzlei Sasse & Partner aufgefordert eine bereits vorgefertigte beigefügt strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, einen pauschal festgelegten Schadensersatz zu entrichten sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Insgesamt sollen die abgemahnten Anschlussinhaber innerhalb einer knapp bemessenen Frist einen Betrag in Höhe von 800,00 Euro zahlen.

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, welche mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist und regelmäßig für Sie nachteilige Formulierungen enthält. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Insbesondere sollte der von der Kanzlei Sasse & Partner pauschal festgesetzte Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber jedoch seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter “Störer” in Haftung genommen werden. Dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

In jedem Fall lohnt sich daher eine rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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