Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – “Magic Mike”

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk: “Magic Mike” ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den Adressaten vorgeworfen den Film: “Magic Mike” über ihren Internetanschluss auf einer Online- Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben. Da dieses Anbieten weiterhin ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft erfolgte sei der Rechtinhaberin aufgrund dieser Rechtsverletzung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher die Betroffenen im Namen ihrer Mandantschaft auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 1028,00 Euro innerhalb einer knapp bemessenen Frist zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

In jedem Fall sollten Sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ernst nehmen und innerhalb der festgesetzten Frist reagieren. Ratsam ist es jedoch vorerst eine rechtliche Beratung auszusuchen.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Regelmäßig ist es empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere rechtliche Schritte, welche mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sind, gegen Sie zu verhindern. Sie sollten jedoch keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt helfen, um für Sie die günstigsten Formulierungen zu finden, welche auch gleichermaßen den rechtlichen Ansprüchen genügen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Insbesondere ist die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, einen Pauschalbetrag in Höhe von 1028,00 Euro zu fordern. Unter Umständen könnte dieser Betrag aber zu hoch angesetzte sein. Auch werden regelmäßig die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber jedoch seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter “Störer” in Haftung genommen werden. Dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

Es ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalls, ob eine Haftung zurückgewiesen werden kann. Daher lohnt sich in jedem Fall eine rechtliche Überprüfung der gegen Sie geltend gemachten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

 

 

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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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