Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – „Rio 2 – Dschungelfieber“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Rio 2 – Dschungelfieber“ ab.

Was möchte Waldorf Frommer von dem Betroffenen?

Aufgrund der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten dreierlei:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werks,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut dem Abmahnschreiben soll der Anschlussinhaber den US-amerikanischen Familienfilm innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Viele der betroffenen Mandanten, die uns kontaktieren, können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei solchen Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern gleichzeitig und automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zugänglich gemacht werden. Dieses öffentliche Zugänglichmachen steht jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nichts unterschreiben und nicht voreilig zahlen!
  2. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  3. Rechtsanwalt aufsuchen!
  4. Frist wahren!

Das Team von Abmahnhelfer.de rät davon ab, die gegnerische Kanzlei zu kontaktieren. Falls Sie Waldorf Frommer anrufen und Ihr Aktenzeichen nennen, kann sodann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden. Außerdem wird eventuell versucht Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Daher raten wir Ihnen dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüft. Teilweise sind die Forderungen überzogen oder es besteht kein Anspruch gegen Sie.

Des Weiteren sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung so abändern lassen, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de!

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Rio 2 – Dschungelfieber“ erhalten haben, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

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