Abmahnung von SKW Schwarz wegen „Die Pute von Panem“

Aktuell mahnt die Rechtsanwaltskanzlei SKW Schwarz im Auftrag der Wild Bunch Germany GmbH Anschlussinhaber wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Die Pute von Panem“ ab.

In dem Schreiben – das dem Team von Abmahnhelfer.de von mehreren Mandaten zur Prüfung vorgelegt wurde – wird der Abgemahnte aufgefordert, einen pauschalen Betrag in Höhe von 320,00 Euro zu zahlen. Überraschenderweise liegt dieser Betrag weit unter den üblichen Beträgen, die von abmahnenden Kanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen gefordert werden. Dies wird in dem Schreiben so erklärt, dass es der Wild Bunch Germany GmbH bei dem zu zahlenden Betrag um einen, so wörtlich „Denkzettel“ handelt. Für den Fall, dass der Betroffene zahlt sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, sehe die Wild Bunch Germany GmbH die Angelegenheit vollständig als erledigt an.

Besonderheiten der Abmahnung von SKW Schwarz:

Der uns vorliegende Fall weist die Besonderheit auf, dass vielen der Abgemahnten bereits eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung des selben Films „Die Pute von Panem – Catching Fire“ erreicht hat.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei SKW Schwarz wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Die Pute von Panem“ erhalten haben, sollte Sie auch nach dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den gleichen Film, diese trotzdem ernst nehmen. Nur weil bereits ein anderer Rechteinhaber Sie wegen einer Urheberrechtsverletzungen eines gleichen Filmes, hier „Die Pute von Panem“ abgemahnt hat, heißt das nicht, dass der Wild Bunch Germany GmbH nicht auch durchsetzbare Ansprüche auf Grund der Urheberrechtsverletzung an dem Film „Die Pute von Panem“ entstanden sind.

Insbesondere bezüglich des Schadensersatzes und der Erstattung der Anwaltskosten ist zu beachten, dass diese verschiedene Rechteinhaber nebeneinander geltend machen können. Dies gilt jedoch nicht immer auch bezüglich des Unterlassungsanspruches. Denn wenn Sie bereits gegenüber der Studiocanel GmbH eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sind Sie regelmäßig nicht verpflichtet sich gleichermaßen einem Dritten zu unterwerfen, da dann die für die Entstehung des Unterlassungsanspruches notwenige Widerholungsgefahr ausgeräumt wurde. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Ansprüche nicht vollständig inhaltsgleich sind.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Da die Abmahnung gleichermaßen ernst zu nehmen ist, sollten Sie unbedingt die üblichen Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Suchen Sie in jedem Fall einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der dann die Rechtmäßigkeit der von der Kanzlei SKW Schwarz gestellten Forderungen überprüfen kann.

Gerne können Sie uns unter der oben angegebenen Telefonnummerin einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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