Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Splendid Film GmbH – „I, Frankenstein“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner mahnen derzeit für die Splendid Film GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „I, Frankenstein“ ab.

Der Betroffene soll den US-amerikanischen Fantasy-Actionfilm „I, Frankenstein“ mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend mithin der Splendid Film GmbH, zu und erfolgt illegal, sofern diese ihre Einwilligung nicht erteilte.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Sasse & Partner, die ihre Standorte in Berlin und Hamburg hat, die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 Euro. Des Weiteren muss das abgemahnte Werk unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner entfernt werden.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung von Sasse & Partner?

Wenn Sie in Ihrem Briefkasten eine Abmahnung vorgefunden haben, raten wir Ihnen dazu keine übereilten Handlungen vorzunehmen. Indem Sie der Zahlungsaufforderung sofort nachkommen, verbauen Sie sich selbst die Möglichkeit der Verhandlung über die Höhe des geforderten Betrags.

Vielmehr sollten Sie zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Zudem kann dieser Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Teilweise haften Sie nur begrenzt oder es kommt sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht; auch diesen Punkt prüft der Rechtsanwalt.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Das Team von Abmahnhelfer.de rät Ihnen dazu in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nur so können Sie die Gefahr ausschließen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird. Dieses hängt mit weiteren Kosten zusammen und gilt daher zu vermeiden.

Sie sollten aber nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese meist zu weitgehend ist und daher für Sie von Nachteil. Mithin ist es empfehlenswert eine abgeänderte, sogenannte modifizierte, Unterlassungserklärung abzugeben. In vielen Internetforen finden Sie Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese Vorlagen sollten Sie jedoch nicht verwenden, da sie häufig von juristischen Laien verfasst wurden und daher Ungenauigkeiten enthalten können. Diese Ungenauigkeiten können in einem späteren gerichtlichen Verfahren die Unterlassungserklärung völlig wertlos machen. Zudem ist nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung ein gerichtliches Verfahren auszuschließen.

Melden Sie sich bei dem Team von Abmahnhelfer.de!

Falls auch Sie von Sasse & Partner im Namen der Splendid Film GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films „I, Frankenstein“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnumer: 030 965 359 486. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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