Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Intense – Armin van Buuren“

Die DigiRights Administration GmbH beauftragte wie bereits in der Vergangenheit den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung von vermeidlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Intense – Armin van Buuren“.

So erreichten nun betroffene Anschlussinhaber Abmahnungen des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian, in denen ihnen zur Last gelegt wird das Album „Intense – Armin van Buuren“ widerrechtlich auf eine Online-Tauschbörse über den eigenen Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben und damit das Album unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert aufgrund einer derart veranlassten Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Intense – Armin van Buuren“ von den abgemahnten Anschlussinhabern die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Schadensersatzes sowie den Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten. Im Bezug darauf wird den Abgemahnten angeboten gegen die Zahlung eins Abgeltungsbetrages in Höhe von 2.400,00 Euro die Angelegenheit als erledigt anzusehen. Gehe der Abgemahnte nicht auf dieses Angebot ein, so wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass höhere Kosten auf diesen zukommen. So sei bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 Euro angemessen zudem könne dann eine Anwaltsgebühr in Höhe von 1.531,90 Euro anfallen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Auch wenn eine derartige Aufschlüsslung den Abgemahnten einen Schreck einjagt, sollte Sie im Falle einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem Musikalbum „Intense – Armin van Buuren“ Ruhe bewahren. Es ist nicht ratsam vorschnell auf die Forderungen der DigiRights Administration GmbH einzugehen. Insbesondere die Höhe bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist stark anzuzweifeln. Auch ist bezüglich des Schadensersatzes zu beachten, dass dieser lediglich gegen denjenigen begrünet wird, der die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Intense – Armin van Buuren“ selbstverantwortlich veranlasst hat.

Wenn Sie als Anschlussinhaber diese beweissicher nicht veranlasst haben, dann entfällt die Forderung des Schadensersatzes. Zwar könnten Sie dann noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, jedoch kann gegen diesen lediglich die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiterverfolgt werden. Verteidigungsmöglichkeiten, die durch die unterschiedlichen Haftungsvarianten oder auch durch überhöhte Zahlungsaufforderungen gegebenenfalls entstanden sind wird jedoch durch vorschnelle Zahlung die Verhandlungsbasis entzogen. Daher ist dringendst von einer übereilten Zahlung abzuraten. Vorerst sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden, der die Forderung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Aber selbst wenn eine anteilige Zurückweisung der Zahlungsaufforderung möglich ist, darf nicht der Unterlassungsanspruch vergessen werden. In der Regel ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben unabhängig von der unterschiedlichen Haftungsweite. Anderenfalls besteht die Gefahr vor weiteren kostspieligen rechtlichen Schritten gegen Sie. Die meist beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen ist jedoch nicht empfehlenswert. Diese ist regelmäßig zu weitgehend. So enthält diese meist eine vollständige Anerkennung der von der DigiRights Administration GmbH gestellten Forderungen. Nach deren Abgabe ist dann auch eine gegebenenfalls mögliche wenn auch nur anteilige Zurückweisung der Zahlungsaufforderung meist nicht mehr möglich.

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum„Intense – Armin van Buuren“ geworden sind bewahren Sie Ruhe und suchen Sie innerhalb der gesetzten Frist einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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