Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – „Grand Budapest Hotel“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung des Films „Grand Budapest Hotel“ ab.

Aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird der Abgemahnte aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbetrag, der Aufwendungs- und Schadensersatzkosten beinhaltet, in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben.

Warum habe ich ein Abmahnschreiben erhalten?

Viele der Betroffenen können sich nicht erklären, wieso sie eine Abmahnung erhalten haben. Eine Abmahnung stellt eine Aufforderung dar, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Im Falle des Filesharings bezieht sich die Aufforderung darauf, das Filesharing in Zukunft zu unterlassen.

Mittels einer Online-Tauschbörse soll der Adressat des Schreibens die britisch-deutsche Filmkomödie „Grand Budapest Hotel“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zum Download angeboten werden.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung am besten?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben bekommen haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Es bringt nichts wenn Sie übereilte Handlungen vornehmen. Eine vorschnelle Zahlung kann beispielsweise dazu führen, dass Sie Ihrem Verteidiger seine Verhandlungsbasis entziehen. Das Ziel wird es nämlich sein die Forderung ganz oder zumindest teilweise abzuweisen. Dies kann jedoch nicht mehr erfolgen, sofern eine vorherige Zahlung getätigt wurde.

Sie sollten somit zuerst einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Außerdem kann er die Unterlassungserklärung so modifizieren, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie die Frist nicht fruchtlos verstreichen lassen. Sodann setzten Sie sich der Gefahr aus, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird.

Weiterhin sollte die Frage der Haftung geklärt werden. Es ist gut möglich, dass Sie gar nicht oder zumindest nicht vollumfänglich für die begangene Urheberrechtsverletzung haften. Die Haftungsfrage kann niemals pauschal beantwortet werden, da sie von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

Falls auch Sie von Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Grand Budapest Hotel“ abgemahnt wurden, geraten Sie nicht in Panik. Rufen Sie unser Team von Abmahnhelfer.de an, um ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung zu erhalten. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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