Abmahnung für „Pink Floyd – The Endless River“

Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Album „Pink Floyd – The Endless River“ ab. In dem Schreiben wird der betroffene Anschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetraf in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen. Diese Forderungen könne die abmahnende Partei geltend machen, da diesem ein Unterlassung- und Schadensersatzanspruch gegen den Anschlussinhaber zu stehe.

Diese Ansprüche seien der abmahnenden Partei durch einen widerrechtlichen Upload des Albums „Pink Floyd – The Endless River“ entstanden. Durch diesen habe der Anschlussinhaber das Album „Pink Floyd – The Endless River“ öffentlich zugänglich gemacht und die Rechte der Mandantschaft von der Kanzlei Sasse Und Partner verletzt.

Denn das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Pink Floyd – The Endless River“ erhalten haben sollten Sie Ruhe bewahren und folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Pink Floyd – The Endless River“ können Sie uns gerne unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.