Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Die Tribute von Panem – Catching Fire“

Im Namen der Studio Canal GmbH mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ ab.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut des Schreibens soll der Anschlussinhaber mittels eines Filesharing-Netzwerks den Science-Fiction-Film „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Zu beachten ist jedoch, dass durch das Downloaden einer Datei innerhalb einer Online-Tauschbörse den anderen Usern automatisch der Zugriff auf die eigenen Dateien erlaubt wird. Dadurch wird das abgemahnte Werk weltweit öffentlich zugänglich gemacht.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Anschlussinhaber dazu auf, einen Pauschalbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der pauschale Abgeltungsbetrag besteht aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro.

Wie reagiere ich am besten auf eine urheberrechtliche Abmahnung?

Es bringt nichts, wenn Sie die Abmahnung ignorieren. Dies kann dazu führen, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wird, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Stattdessen sollten Sie die Ihnen gesetzte Frist wahren und einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird Ihnen Auskunft über die Chancen der Verteidigung geben und die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Außerdem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung abändern. Dies ist notwendig, da die vorformulierte Unterlassungserklärung meist zu weitgehend ist. Sie kann Regelungen enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen, wie zum Beispiel die Festsetzung einer überhöhten Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung?

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Studio Canal GmbH wegen des Vergehens an den Rechten des Films „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ abgemahnt wurden, raten wir Ihnen dazu gegen die Abmahnung vorzugehen. Vor allem, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben. In einem solchen Fall kommt nur die Haftung als Störer in Betracht oder sogar eine komplette Haftungsbefreiung. Der Vorteil der Störerhaftung besteht darin, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. Soweit ein volljähriges Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat, entfällt grundsätzlich ihre Haftung als Störer.

Melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 030 965 359 486 sieben Tage die Woche.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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