Abmahnung Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte – Brautalarm iAv. Universal Pictures International Germany GmbH

Die Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte versendet im Auftrag von Universal Pictures International Germany GmbH Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Werk Brautalarm durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Im Auftrag von Universal Pictures International Germany GmbH werden Betroffene aufgefordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Werks Brautalarm neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 460 EUR.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes Brautalarm erhalten haben finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung der Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte – zahlen Sie nicht die von Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen- gerne können Sie hierzu unsere kostenlose Hotline nutzen: 0800 – 866 22 66.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu Auffenberg, Petzold & Witte (APW) Rechtsanwälte auf. Hieraus entstehen Ihnen Nachteile die später schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die von gesetzte Frist und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung bezüglich des Werkes Brautalarm nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.


 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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