Abmahnung Daniel Sebastian iAv. DigiRights Administation GmbH – „Surrender“- Spencer & Hill feat. Ari

Die DigiRights Administration GmbH beauftragte den Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung vermeintlicher Urheberrechteverletzungen an dem Musiktitel „Surrender“- Spencer & Hill feat. Ari.

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen den Musiktitel „Surrender“- Spencer & Hill feat. Ari. innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Song illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich.

Die Abmahnung ist dabei eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian gibt es?

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im wegen „Surrender“- Spencer & Hill feat. Ari erhalten haben, so bewahren Sie Ruhe und suchen Sie unbedingt vor einer Kontaktaufnahme oder Zahlung einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt auf, welcher dann die Rechtmäßigkeit der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft gestellten Forderungen rechtlich überprüfen kann.

Die Abmahnung einfach zu ignorieren ist nicht ratsam. Insbesondere sollten Sie unter Umständen eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Nicht empfehlenswert ist es die regelmäßig beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist meist zu weitgehend und könnte für Sie nachteilige Formulierungen enthalten.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings einen Chartcontainer, wie z.B. die German Top 100 Single Charts, Sampler  oder eine Compilation betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch hierbei sollten Ihnen eine fachkundiger Rechtsanwalt behilflich sein, denn nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

 

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