Abmahnung der Kanzlei Bäcker iAd. Tripel X Entertainment UG

Die Anwaltskanzlei Bäcker versendet derzeit vermehrt Abmahnung im Auftrag der Tripel X Entertainment UG. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, verschiedenste pornographische Filmwerke heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von mehreren hundert Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Drei Dinge sollten Sie beachten
:

1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Bäcker; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei Bäcker geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Bäcker auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Sollten Sie auch eine Abmahnung Kanzlei Bäcker erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen über das Thema Abmahnung.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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