Abmahnung der Kanzlei Bindhardt & Lenz iAv Selfmade Records

Die Kanzlei Bindhardt & Lenz aus Butzbach mahnt im Auftrag der Rechtsinhaber Selfmade Records wegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte?

Die Kanzlei Bindhardt & Lenz aus Butzbach geht mit den Abmahnungen gegen diejenigen vor, die vermeintlich die Rechte an dem Musikwerke Kollegah und Farid Bang “Jung Brutal Gutaussehend 2” verletzt haben. Diese Verletzung sei durch Herunterladen oder Bereitstellen des Musikwerkes verursacht worden.

Was wird von der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte in der Abmahnung gefordert? 

In der Abmahnung der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte wegen dem Musikwerk Kollegah und Farid Bang “Jung Brutal Gutaussehend 2” wird der Abgemahnte aufgefordert einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 700,00 Euro zu zahlen, wie auch eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei wird von der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte pauschal davon ausgegangen, dass die Urheberrechtsverletzung von dem Anschlussinhaber begangen wurde.

Grundsätzlich sollte jedoch nicht voreilig den Forderungen nachgegangen werden. Insbesondere sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung vorerst rechtlich überprüft werden. So verpflichtet sich der Abgebende durch die von der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte vorformulierten Unterlassungserklärung im vorliegenden Fall den geforderten Betrag von 700,00 Euro zu begleichen. Nachträgliche Verhandlungen bezüglich der Höhe des Betrages sind nach Unterzeichnung dann nicht mehr möglich.

Sollten Sie ebenfalls gleichartige Abmahnungen erhalten haben, sollten Sie daher einen Rechtsanwalt aufsuchen, um voreilige nachteilige Reaktionen zu vermeiden. Durch die rechtliche Beratung können sie anschließend fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung reagieren.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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