Abmahnung der Kanzlei HWK i.A.d. Binary Services GmbH

Wie uns bekannt wurde, verschickt die Anwaltskanzlei HWK im Auftrag der Binary Services GmbH wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Abgemahnt werden gewerbliche Nutzer der Internetplattform Facebook. Ihnen wird zur Last gelegt fehlende bzw. falsche Angaben in Ihrem Impressum verwendet zu haben.

Es wird dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 265,70  Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.

Sollten Sie auch eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei HWK erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite  weitere Informationen über das Thema

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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