Abmahnung der Kanzlei Sandhage für die Verwendung des Begriffs “Sansibar” iAv. Herbert Seckler

Die Anwaltskanzlei Sandhage verschickt derzeit Abmahnung im Auftrag von Herrn Herbert Seckler.

Herbert Seckler, Gastronom und Inhaber der Szenebar Sansibar auf Sylt, ist laut eigener Angabe alleiniger Lizenzinhaber des bekannten Logos der Marke Sansibar. Die zwei gekreuzten Säbel zieren daher unzählige Produkte der Mode-, Spirituosen- und auch Gourmet-Welt.

Die Kanzlei Sandhage mahnt im Zuge dessen die kennzeichenverletztende Verwendung des Begriffs „Sansibar“ im Zusammenhang mit dem Verkauf von Uhren über die Handelsplattform eBay ab

Die abgemahnten Händler werden in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro sowie anfallende Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.118,44 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.

Sollten Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Sandhage erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen über das Thema Abmahnungen.

 

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