Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für das Musikalbum „Fortune- Deluxe Edition“ des Künstlers „Chris Brown“ i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH.

 

Chris Browns fünftes Studioalbum „Fortune“ erschien am 29.Juni 2012. Mit Veröffentlichung der Single „Turn Up the Music“ am 10.Februar 2012 , welches auf Platz 10 der Billboard Hot 100 einstieg, erreichte Brown seinen bis dahin größten Charteinstieg in den USA. Auch in Deutschland erwies sich das Musikalbum als sehr erfolgreich. So landete beispielsweise die Singleauskopplung „ Don’t Wake Me Up“ auf Platz 11 der deutschen Charts.

 

Urheberrechtsverletzungen an diesem Musikalbum werden streng verfolgt:

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Fortune- Deluxe Edition“ des Künstlers Chris Brown. Dem abgemahnten Anschlussinhaber  wird vorgeworfen, das Werk heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 € gefordert

 

Drei Dinge sollten Sie beachten:

 

1. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bewahren Sie Ruhe!

Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.

 

2.Vorsicht vor voreiligen Handlungen!

Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.

 

3. Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist!

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

 

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Musikalbums „Fortune- Deluxe Edition“ der Künstlers Chris Brown erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Waldorf Frommer weitere Informationen über das Thema Abmahnung.

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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