Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Project X“ i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, den Film „Project X“ heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 956 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films „Project X“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Waldorf Frommer weitere Informationen über das Thema Abmahnung.

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort?

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Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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