Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS, Titel: “Diggin in the Dirt- Stefanie Heinzmann” i.A.v. Fliegenschmidt, Pagonis, Haß und Cricklow

Aktuell versendet die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Abmahnungen im Auftrag der Musikkomponisten und Textdichter Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis, Matthias Haß und Herbie Cricklow.

Hierbei geht es um den Musiktitel „Diggin in the Dirt“ von der deutschen Musikkünstlerin Stefanie Heinzmann.

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe 450,00 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Titels “Diggin in the Dirt“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei FAREDS weitere Informationen über das Thema Abmahnung.

Aktuell versendet die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Abmahnungen im Auftrag der Musikkomponisten und Textdichter Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis, Matthias Haß und Herbie Cricklow.

Hierbei geht es um den Musiktitel „Diggin in the Dirt“ von der deutschen Musikkünstlerin Stefanie Heinzmann.

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe 450,00 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Titels “Diggin in the Dirt“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei FAREDS weitere Informationen über das Thema Abmahnung.

 

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