Abmahnung durch APW iAv. Universal Pictures – „Mama“

Dem Schreiben der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des spanisch- kanadischen Horrorfilm „Mamasei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mama den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 530,00 Euro zu zahlen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Vorab ist es wichtig, die Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar ernst zunehmen. Es handelt sich dabei nicht um „Abzocke“. Die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mama sollte nicht lediglich ignoriert werden. Das einfach Ignorieren hat regelmäßig zur Folge, dass gegen Sie ein einstweiliges verfügungsverfahren in die Wege geleitet wird, welches mit weiteren nicht nur unerheblichen Kosten verbunden ist.

Weiterhin sollten Sie davon absehen Kontakt mit der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar aufzunehmen. Nach Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden und es wird möglicherweise versucht Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Sie sollten jedoch auch nicht den Fehler begehen und übereilte Handlungen vornehmen. Falls Sie die geforderte Summe sogleich zahlen, haben Sie keine Möglichkeit mehr im Nachhinein über den Geldbetrag zu verhandeln. Nach alldem raten wir Ihnen also dazu zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Möglicherweise ist die Forderung überhöht oder es besteht kein Anspruch gegen Sie.

Insbesondere wird dieser das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichne, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilig.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar im Universal Pictures International Germany GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Horrorfilm „Mama können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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