Abmahnung durch APW Rechtsanwälte & Notar wegen „The Purge – Die Säuberung“

Im Auftrag der Universum Pictures International Germany GmbH mahnt die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab. In der Abmahnung wird den Betroffenen vorgeworfen den im Jahr 2013 angelaufenen Thriller „The Purge – Die Säuberung“ über ihren Internetanschluss über Tauschbörsen im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Durch diese Verletzung der Rechte der Universum Pictures International Germany GmbH seien dieser sowohl Unterlassungs- als auch Schadensersatzansprüche entstanden. Daher wird der Abgemahnte von der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar aufgefordert innerhalb einer knapp gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und somit sich verpflichtet weitere Rechtsverletzungen in Zukunft zu unterlassen.

Weiterhin soll der Abgemahnt einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 530,00 Euro zahlen. Dieser setzte sich aus 380,00 Euro Schadensersatz und 150,00 Euro Rechtsanwaltskosten zusammen. Durch die Zahlung, so heißt es weiter in der Abmahnung, sähe die Rechteinhaberin ihrer Forderungen als abgegolten an.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Nehmen Sie auf jeden Fall die Abmahnung ernst. Ein einfaches Ignorieren der Abmahnung führ regelmäßig nur zu weiteren kostspieligen rechtlichen Schritten gegen Sie.

Auch wenn regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung vorteilhaft ist, um die Gefahr vor weiteren rechtlichen Schritten zu beseitigen, ist es nicht empfehlenswert die meist beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese in der Regel zu weit gefasst und gilt letztlich ein Leben lang. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann Ihnen helfen diese insoweit abzuändern („modifizieren“), als dass diese so eng wie möglich gefasst ist und somit zu Ihrem Vorteil formuliert wird.

Auch wird dieser das Verteidigungsziel haben die Zahlungsansprüche zumindest anteilig zurückzuweisen und somit deutlich zu reduzieren. Auch könnte er Sie gegebenenfalls auf weiter Verteidigungsziele Hinweisen so etwa wenn der Anschlussinhaber selbst die Rechtsverletzung nicht begangen hat, sondern ein eigenverantwortlicher Mitnutzer des Anschlusses, wie Familienangehörige oder Mitbewohner.

In jedem Fall lohnt sich die rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles. Daher sollten Sie von unüberlegten Reaktionen wie voreiligen Zahlung oder blauäugigen Unterzeichnen der beigefügten Unterlassungserklärung abstand nehmen, um Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht unnötig zu verschlechtern.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar wegen einer Urheberrechtsverletzung an  dem Thriller „The Purge – Die Säuberung“ erhalten, können Sie uns gerne Ihren Fall unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem kostenlosen Erstgespräch schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzen zu erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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