Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH – Sampler „German Top 50 ODC (Official Dance Charts)“

Derzeit mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „German Top 50 ODC“ ab.

Dem Adressaten wird vorgeworfen, er habe Musiktitel des Samplers „German Top 50 ODC“ innerhalb eines Filesharing-Netzwerks widerrechtlich anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend also der DigiRights Administration GmbH, zu und erfolgt, soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, widerrechtlich.

Was möchte Daniel Sebastian?

Wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich fordert der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian von dem Betroffenen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.500,00 Euro. Diese Summe beinhaltet Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten. Des Weiteren soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH abgemahnt wurden, sollten Sie diese sechs Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Nichts unterschreiben!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Keinen Kontakt mit Daniel Sebastian aufnehmen!
  6. Frist wahren!

Wichtig ist es, dass Sie keinesfalls vorschnell handeln! Dies kann Ihnen effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Falls Sie beispielsweise den geforderten Betrag voreilig zahlen, entziehen Sie sich selbst die Verhandlungsbasis. Daher sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit der Überprüfung Ihres Einzelfalles beauftragen.

Sollte ich eine vorbeugende Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ist ratsam, wenn Sie mehr als nur die abgemahnte Datei im Internet getauscht haben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings einen Chartcontainer, Sampler (wie vorliegend!) oder eine Compilation betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Wenn Sie Hilfe in Bezug auf die Abwehr einer Filesharing-Abmahnung brauchen, melden Sie sich bei uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77. Gerne besprechen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise in Ihrem Einzelfall in einem kostenlosen Erstgespräch.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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