Abmahnung durch FAREDS i.A.d. Malibu Media LLC – “Hot Brunettes”

Momentan verschickt die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS im Namen der Malibu Media LLC Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm “Hot Brunettes”.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen das vermeintlich urheberrechtlich geschützte Filmwerk “Hot Brunettes” unerlaubt auf einer Internet-Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Was fordert die Kanzlei FAREDS?

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS fordert in dem Abmahnschreiben den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 735,00 € zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen.

Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall reagieren und dabei folgende Handlungsempfehlungen beherzigen:

1. Ruhe bewahren!

2. Nichts unterschreiben!

3. Nicht voreilig zahlen!

4. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

5. Anwalt innerhalb der Frist aufsuchen!

Wichtig ist, dass Sie die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und nicht den geforderten Betrag zahlen ohne sich vorher rechtlichen Rat zu holen, da Sie sich ansonsten gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Ein im Internet- und Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung von einer sog. “modifizierten Unterlassungserklärung” helfen, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Grund dafür ist, dass der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass er auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist und deshalb der Zahlungsanspruch unter Umständen abgewehrt werden kann. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das auch vorliegend der Fall, muss der geforderte Betrag nicht entrichtet werden.

Das LG München untersagte in seinem Urteil vom 29.05.2013 (Aktenzeichen: 7 O 22293/12) den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn es in dieser Entscheidung um einen anderen Film ging (Titel : “The Young and the Restless”), stellt das Urteil Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung am Erotikfilm “Hot Brunettes” erhalten haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 für ein kostenloses Erstgespräch an. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team! 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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