Abmahnung durch Fareds für Carlprit – Fiesta – VA New Year Party 2014

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Track by Track Records UG.

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Tonwerk „Carlprit- Fiesta“ das sich auf dem Musiksampler „VA New Year Party 2014“ befindet.  Auf welchem sich zum Beispiel folgende weitere Musiktitel befinden:

01. Arash Ft. Sean Paul – She Makes Me Go 02:55
02. Boaz Peri – Dance Tonight 02:57
03. Sasha Lopez Feat. Tony T & Big Ali – Beautiful Life (Radio Edit) 03:28
04. Alexandra Stan – Mr. Saxobeat 03:15
05. Stereo Palma – Lick It 02:30
06. Dj F.R.A.N.K. – Discotex! (Yah) 03:20
07. Cappella – Move On Baby 02:56
08. Cuba Club – Cuba (Sunset Crew Radio Edit) 03:07

09. Carlprit – Fiesta 03:50

Die Abgemahnten sollen laut dem Schreiben der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft den Musiksampler „VA New Year Party 2014“ und damit auch den Musiktitel „Carlprit- Fiesta“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung dieses Musiktitels steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber Track by Track Records UG gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Aufgrund dessen fordert die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 339,50 Euro zu zahlen

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen einer Urheberrechtsverletzung des Musiktitels „Carlprit- Fiesta“ erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren und das innerhalb der durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft gesetzten Frist. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie weitere rechtliche kostspielige rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden.

Damit die Gefahr vor einemeinstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann, ist es gegebenenfalls notwendig eine Unterlassungserklärung abzugeben. Jedoch ist von der Unterzeichnung der meist beigefügten Unterlassungserklärung dringlichst abzuraten. Regelmäßig ist diese zu weitgehend und somit für Sie nachteilig. Regelmäßig sollte diese insoweit abgeändert werden, dass sie sich auf das nötigste beschränkte und trotzdem den rechtlichen Anforderungen genügt. Suchen Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt  auf der Ihnen bei der „Modifizierung“ helfen kann und gleichzeitig die Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Bei den Fileshaing- Abmahnungen, in denn der Vorwurf des Filesharings sich auf einen Chartcontainer, Sampler wie hier „VA New Year Party 2014“  oder eine Compilation betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Die vorbeugende Unterlassungserklärung bietet eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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