Abmahnung durch FAREDS Rechtsanwälte im Auftrag der Malibu Media LLC – “Alone Is A Dream Left Behind”

Die Malibu Media LLC hat die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragt mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Alone Is A Dream Left Behind” abzumahnen.

Um was geht es bei der Abmahnung von FAREDS?

Bei den aktuellen Abmahnungen geht es darum, dass der Betroffene den Film “Alone Is A Dream Left Behind” aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung unerlaubt auf einer Online-Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll. Da die Rechteinhaberin Malibu Media LLC für dieses Anbieten keine Einwilligung erteilt hat, habe der Abgemahnte das vermeintlich urheberrechtlich geschützte Werk illegal öffentlich zugänglich gemacht und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen der Malibu Media LLC den Anschlussinhaber auf die abgemahnte Datei ” Alone Is A Dream Left Behind” von ihrem Rechner dauerhaft zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 735,00 Euro zu zahlen. Diese Summe setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten der Gegenseite und dem Schadensersatz zusammen.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung von FAREDS?

Grundsätzlich sollten Sie die Abmahnung von FAREDS nicht ignorieren, da dadurch vermeintlich entstandene Kosten nur unnötig durch weitere rechtliche Schritte in die Höhe getrieben werden könnten. Daher raten wir Ihnen dazu eine Unterlassungserklärung abzugeben. Jedoch sollten Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese häufig einseitig zugunsten der anderen Partei ausformuliert ist und daher regelmäßig für Sie nachteilige Klauseln enthält. Stattdessen sollten Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihnen bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung hilft. Da diese ein Leben lang wirksam ist, ist es jedoch nicht ratsam auf Muster-Unterlassungserklärungen aus dem Internet, die nicht auf Ihren persönlichen Einzelfall zugeschnitten sind und oftmals nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, zurück zu greifen. Des Weiteren sollten Sie auch nicht vorschnell den geforderten Betrag in Höhe von 735,00 Euro zahlen, sondern diesen vorerst anwaltlich überprüfen lassen. Beachten Sie in jedem Fall die von der Gegenseite gesetzte knapp bemessene Frist und nehmen Sie keinen Kontakt mit der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft auf.

Besonderheiten im Bereich der Erwachsenenunterhaltung

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei voreiligem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei häufig der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

So untersagte das LG München (Aktenzeichen: 7 O 22293/12) in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn Gegenstand dieser Entscheidung nicht der Film „Alone Is A Dream Left Behind“ war, stellt das Urteil Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Falls auch Sie eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte für die Malibu Media LLC wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film “Alone Is A Dream Left Behind” erhalten haben, melden Sie sich bei uns. In einem kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen gerne eine erste anwaltliche Einschätzung. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

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