Abmahnung durch Kornmeier und Partner i. A. d. Klaus Jankuhn und Maximilian Lenz GbR – “Rebel Heart – Westbam”

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtanwälte versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Klaus Jankuhn und Maximilian Lenz GbR. Den Adressaten wird vorgeworfen den Titel “Rebel Heart” von Westbam in einer Internet-Tauschbörse Dritten ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

Kornmeier & Partner fordern die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags in Höhe von 450,- Euro. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt. Sofern man diesen Forderungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachkommt werden weitere rechtliche Schritte angekündigt.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Den Forderungen die in einer Abmahnung gestellt werden sollte man nicht ohne eine genau Überprüfung nachkommen. Zum einen kann die Höhe des geforderten Geldbetrags zu hoch sein, erst kürzlich hat das AG Hamburg in einem Fall den angesetzten Streitwert deutlich herabgesetzt. Ebenso muss nicht unbedingt die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, eine modifizierte Unterlassungserklärung wird auf die nötigsten Angaben beschränkt und genügt.

Eine anwaltliche Beratung ist sehr zu empfehlen, auf jeden Fall sollten Sie die gesetzten Fristen beachten.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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