Abmahnung durch RA Sebastian i.A.v. Digirights – „Sing La La La“, “Who The Fuck Is H.P. Baxxter” & “Rainbow“

Worum geht es?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Betroffen sind folgende Musiktitel:

  • „Sing La La La“  von Carolina Marquez feat. Flo Rida & Dale Saunders
  • “Who The Fuck Is H.P. Baxxter” von H.P. Baxxter
  • “Rainbow” von Gold1 & Trina feat. Nicki Minaj

Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der Digirights Administration GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert für die Digirights Administration GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Dieser beträgt in der Regel 680€ pro heruntergeladenem Song.

Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Zudem ist in dem vorliegenden Fall zu beachten, dass Abmahnungen wegen Filesharings eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers, Samplers  oder einer Compilation stehen.  Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen, auch durch andere Kanzleien. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann Sie beraten, ob in Ihrem Fall die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung sinnvoll ist, um sich vor künftigen Abmahnungen zu schützen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. So dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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