Abmahnung durch Rasch RA i.A.d. Universal Music GmbH – „Unapologetic”

Worum geht es?

Die Rechtsanwälte Rasch versenden derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Unapologetic“ der Künstlerin Rihanna. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der Universal Music GmbH GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Rasch fordert für die Universal Music GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.200€.

Zudem ist in dem vorliegenden Fall zu beachten, dass der betroffene Titel Bestandteil eines sogenannten „Chartcontainers“ oder „Samplers“ ist. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen, auch durch andere Kanzleien. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann Sie beraten, ob in Ihrem Fall die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung sinnvoll ist, um sich vor künftigen Abmahnungen zu schützen.

Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. So dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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