Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte i.A.d. Universal Music GmbH – „Lana del Rey – Ultraviolence (Limited Deluxe Edition)“

Derzeit versendet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen an Anschlussinhaber für die Universal Music GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Ultraviolence“ der Künstlerin Lana del Rey.

Der betroffenen Anschlussinhaber soll das dritte Musikalbum „Ultraviolence“ der US-amerikanischen Sängerin Lana del Rey innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Dadurch wurde das Album widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht nämlich ausschließlich dem Rechteinhaber bzw. Urheber zu (§ 19 a UrhG).

Wegen der begangen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu entrichten.

Was tue ich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und sich die Ihnen gesetzte Frist notieren. Innerhalb dieser Frist sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen.

Weiterhin sollte ermittelt werden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Es kann auch eine Haftungsbefreiung in Betracht kommen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es sinnvoll, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, ausschließen können. Jedoch sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung vor der Abgabe modifizieren. Sie sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken, sodass sie möglichst zu Ihrem Vorteil ist. Es ist von der Benutzung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet abzuraten. Diese Vorlagen sind häufig von Laien verfasst und daher ungenau. Sie sollten sich bewusst sein, dass schon die kleinste Ungenauigkeit dazu führen kann, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Gerne formuliert unser Team von Abmahnhelfer.de eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie.

Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch, wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen der Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musikalbums „Ultraviolence“ der Künstlerin Lana del Rey erhalten haben. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486. Sie erhalten von uns eine erste anwaltliche Einschätzung, sowie ein unverbindliches Angebot. Wir bieten unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an und freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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