Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte – „Helene Fischer – Für einen Tag“

Derzeit mahnen die Rasch Rechtsanwälte im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Helene Fischer – Für einen Tag“ ab.

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte macht einen Unterlassungs- und einen Zahlungsanspruch geltend. Der Zahlungsanspruch setzt sich aus den Schadensersatz- und den Aufwendungsersatzkosten zusammen und beläuft sich auf mehrere hundert Euro.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk „Helene Fischer – Für einen Tag“ unbefugt in sogenannten Filesharing-Netzwerken verbreitet zu haben. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Zu beachten ist jedoch, dass durch das Herunterladen einer Datei innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern automatisch die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zur Verfügung gestellt werden. So werden die betroffenen Werke illegal öffentlich zugänglich gemacht.

Die Unterlassungserklärung

Der Unterlassungsanspruch wird mit einer Unterlassungserklärung erfüllt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird fast allen Abmahnungen beigelegt. Eine solche kann zu weitgehend sein und sollte aus diesem Grund abgeändert werden. Dabei kann Ihnen ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt behilflich sein. Dieser kann die Erklärung modifizieren und auf die notwendigen Angaben beschränken. Ein Schuldanerkenntnis sollte genauso wie eine zeitliche Geltung von über 30 Jahren vermieden werden.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung von Rasch vor?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von den Rasch Rechtsanwälten erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und keine vorschnellen Handlungen tätigen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann nicht nur die Unterlassungserklärung für Sie abändern, sondern auch die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Zudem kann er Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Die Kontaktaufnahme mit den Rasch Rechtsanwälten sollte vermieden werden. In einem Telefonat wird regelmäßig nach Ihrem Aktenzeichen gefragt; sobald Sie dieses nennen, kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es keinen Sinn macht gegen die Abmahnung vorzugehen.

Abmahnhelfer.de bietet kostenloses Erstgespräch

Wenn auch Sie wegen widerrechtlicher Verwertung des Musikwerks „Helene Fischer – Für einen Tag“ von den Rasch Rechtsanwälten im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch wahrnehmen. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall erläutern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung Ihres Einzelfalls. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder melden Sie sich, indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
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