Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Hitchcock“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Hitchcock“ ab.

Mittels eines Filesharing-Netzwerks hat der Abgemahnte die Filmbiografie „Hitchcock“ anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend also der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, zu (vgl. § 19 a UrhG). Da diese ihre erforderliche Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung nicht gegeben hat, erfolgte sie illegal.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Dieser setzt sich aus den Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Es bringt nichts in Panik auszubrechen und übereilte Handlungen vorzunehmen. Eine vorschnelle Zahlung führt beispielsweise dazu, dass Ihr Verteidiger nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandeln kann. Dies ist im Nachhinein nämlich nicht mehr möglich.

Stattdessen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben. Des Weiteren kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht.

Weiterhin muss geprüft werden, ob Sie als Täter oder als Störer haften oder ob Ihre Haftung sogar ausgeschlossen ist. Dies lässt sich anhand der Umstände des Einzelfalls ermitteln. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer nur die Aufwendungsersatzkosten leisten.

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Hitchcock“ abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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