Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „3 Days To Kill“

Jüngst meldeten sich bei uns Anschlussinhaber, die von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH eine Abmahnung wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „3 Days To Kill“ erhalten haben.

Der Betroffene soll mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern den Action-Thriller „3 Days To Kill“ zur Verfügung gestellt haben. Dadurch wurde der Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, da dieses Recht nur dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zusteht.

Was fordert Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft den Anschlussinhaber auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Dieser Betrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Insbesondere sollten Sie davon absehen eine vorschnelle Zahlung  zu tätigen. Dies führt dazu, dass Sie nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandeln können. Stattdessen sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige juristische Prüfung abgegeben werden. Diese ist nämlich regelmäßig zu weitgehend und daher für Sie nachteilig. Daher raten wir, von Abmahnhelfer.de, dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Es besteht die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Jedoch ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs von dem 8. Januar 2014 (BGH I ZR 169/12) zu beachten, dass diese Vermutung nicht mehr angenommen werden kann, wenn volljährige Familienmitglieder den Internetanschluss eigenverantwortlich mit nutzen. Sodann besteht die ernsthafte Vermutung, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sodass keine Täterhaftung mehr angenommen werden kann. Zudem wurde die Haftung als Störer für Urheberrechtsverletzung von volljährigen Familienmitgliedern stark beschränkt.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „3 Days To Kill“ abgemahnt wurden, rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 65 359 486 an. Wir werden Ihnen die Möglichkeit geben, dass Sie Ihren persönlichen Fall erläutern. Sodann erhalten Sie von uns eine erste anwaltliche Einschätzung. Gerne können Sie dafür auch das auf unserer Website vorhandene Formular nutzen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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