Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Last Passenger – Zug ins Ungewisse“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Namen der Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Last Passenger – Zug ins Ungewisse“ ab.

In den Abmahnschreiben wird dem Adressaten vorgeworfen den britischen Action-Thriller in einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Wieso habe ich eine Abmahnung erhalten?

Viele der Abgemahnten können sich den Vorwurf nicht erklären und verstehen nicht, wieso sie eine Abmahnung erhalten haben. Dabei ist aber zu beachten, dass bei Internet-Tauschbörsen durch das Herunterladen von Dateien gleichzeitig auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch den anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die erhalten Abmahnung ist die Reaktion auf die begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Dafür wird von der Kanzlei Waldorf Frommer folgendes gefordert:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  • die Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist und
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen des Films „Last Passenger – Zug ins Ungewisse“ zugeschickt bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Sie sollten sich die gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Sehr wichtig ist, dass Sie vorher keine Zahlungen an die Gegenseite leisten oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. So entziehen Sie sich selbst Ihre Verteidigungsbasis und es kann dann nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandelt werden.

Die Unterlassungserklärung sollte insofern abgeändert werden, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Punkte bezieht. Bei der Modifizierung der Unterlassungserklärung sollten Sie sich auch von einem Rechtsanwalt helfen lassen, da es wichtig ist, dass diese rechtlich korrekt ist. Ansonsten kann sie vor Gericht ungültig sein.

Hinsichtlich der Haftung ist grundsätzlich zwischen der Täter- und der Störerhaftung zu unterscheiden. Ob und inwieweit Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften, muss gesondert festgestellt werden und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Melden Sie sich bei Abmahnhelfer.de!

Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie nicht zögern, sondern unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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