Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Die Analphabetin“

Momentan verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen widerrechtlicher Verwertung des Films „Die Analphabetin“.

Der Abgemahnte soll den Film „Die Analphabetin“ mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist bei Internet-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern der Zugriff auf die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte erlaubt wird.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Münchner Rechtsanwälte von Waldorf Frommer den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 519,00 Euro zu entrichten.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung am besten?

Falls auch Sie von Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren. Es ist keine Lösung, wenn Sie übereilte Handlungen vornehmen und beispielsweise der Zahlungsaufforderung vorschnell nachkommen. Dadurch entziehen Sie Ihrem Verteidiger die Verhandlungsbasis. Eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Forderungsbetrags ist im Nachhinein nämlich nicht mehr möglich.

Vielmehr sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten bestehen, andererseits könnte es sein, dass die Forderungen überzogen sind.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es ratsam, eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, da diese regelmäßig zu weitgehend ist und sie unter Umständen benachteiligt. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen. Diese sollte sich auf die nötigsten Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden werden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann.

Wir raten davon ab, ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu benutzen. Diese sind häufig ungenau, da sie von juristischen Laien verfasst wurden. Jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass schon die kleinste Ungenauigkeit die Unterlassungserklärung vor Gericht wertlos machen kann. Zudem kann nur eine einzelfallgerechte Erklärung Ihren Interessen Rechnung tragen und ein gerichtliches Verfahren vermeiden.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Die Analphabetin“ erhalten haben, nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch. In diesem können Sie uns Ihren Fall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Unsere Telefonnummer lautet: 0800 866 22 66. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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