Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Friends with better lives“

Regelmäßig verfolgt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die rechtlichen Interessen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. So hat auch diesmal die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanische  Comedyserie mit James Van der Beek „Friends with better lives“ zu verfolgen.
Vorgeworfen wird den abgemahnten Anschlussinhabern in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer illegales Filesharing.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an der US-amerikanische  Comedyserie „Friends with better lives“  dar.

Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe?

Auch, wenn nachweisbar ist bzw. die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Anschlussinhaber nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt, verbleibt eine mögliche Haftung als Störer. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Anschlussinhaber zumutbar war, das illegale Filesharing des Mitbewohners bzw. Lebenspartners zu verhindern. Dies ist jedoch sehr fraglich und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Im Fall der Untermiete wurde bereits entschieden, dass den Hauptmieter gegenüber seinen Untermietern keine anlasslosen Prüfungs- und Belehrunspflichten treffen.

Ähnliches gilt für die eigenen Kinder, welche gleichermaßen den Internetanschluss eigenverantwortlich mitnutzen. Sofern keine Anhaltspunkte für einen etwaigen Missbrauch vorliegen, treffen die Aufsichtspersonen ihrern Kindern gegenüber keine dauerhafte Überwachung. Diese müssen lediglich die ihnen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten eingehalten und den Internetanschluss hinreichend gesichert hat (eine WPA2-Verschlüsselung ist ausreichend),
Bezüglich der Störerhaftung ist das Urteil des BGH zu beachten, in dem die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder eingeschränkt wurde.

Es ist jedoch immer eine Frage des Einzelfalls, ob eine Haftung zurückgewiesen werden kann. Gerne geben wir Ihnen eine Einschätzung im Rahmen unseres kostenlosen Erstgesprächs.
Um gegebenenfalls aus der unterschiedlichen Haftung resultierenden Verteidigungsmöglichkeiten nicht zu Nichte zu machen, sollten Sie keinesfalls voreilig Zahlen. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der vorab die Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderung überprüfen kann.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Im Gegensatz zu dem geforderten Betrag ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung unabhängig von der Haftung meist ratsam. Es sei denn Sie können sich einer Haftung vollständig entziehen.
Um ein weiteres teures gerichtliches Verfahren gegen Sie zu vermeiden ist es unausweichlich auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der US-amerikanische  Comedyserie „Friends with better lives“ sollten Sie unbedingt in der von der Kanzlei Waldorf Frommer festgesetzten Frist reagieren.

Da die regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer an die Abmahnung für „Friends with better lives“ angehängte vorformulierte Unterlassungserklärung zu Gunsten der abmahnenden Partei formuliert wurde, enthält diese für Sie nachteilige Klauseln. Suchen Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf der Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77  können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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